Pro Mühlenfeld e.V.

Leitfaden zur Einwendung

Der Bebauungsplan 2371 ist ein „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ der vom Investor (Vorhabenträger) geplant und realisiert wurde. Das heißt auch, dass das Bauamt so gut wie keinen Einfluss auf die Planung genommen hat. Alle vorgelegten Pläne und Gutachten wurden vordergründig vom Investor in Auftrag gegeben und bezahlt.

In der Zeit vom 18. Januar bis 1. März 2022 wird der Bebauungsplan „öffentlich“ ausgelegt und jeder hat damit die Möglichkeit diesen einzusehen.

Hier können Sie den Bebauungsplan 2371 online einsehen…

Einige exemplarische Mängel in der Planung:

  • zu viele Wohneinheiten (fast 200 WE)
  • dadurch deutliche erhöhtes Verkehrsaufkommen (schon jetzt mit täglich starken Staubildungen auf der Rockwinkeler Landstraße und Franz-Schütte-Allee)
  • hohe Mehrfamilienhäuser (14 Meter Firsthöhe!)
  • keine Sicht mehr auf das Kulturdenkmal Oberneulander Mühle
  • keine ausreichende Infrastruktur (Kitas, Schulen, Radwege, ÖPNV etc.)
  • Verdrängung geschützter Tierarten
  • ggf. Fällungen alter, schützenswerte Bäume an der Rockwinkeler Landstraße

In der Begründung zur Bebauung und in den beigebrachten Gutachten stehen u.a. folgende Formulierungen:

  • „Damit sind die prognostizierten, planbedingten KfZ-Mehrverkehre planerisch gerechtfertigt.“
  • „Durch die geplanten Wohneinheiten (B-Plan 2371) ergibt sich zusammenfassend kein Bedarf einer zusätzlichen Kita oder einer weiteren Schule.“
  • „Zum anderen wird die Voraussetzung zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern entlang der Rockwinkeler Landstraße als Lärmschutzriegel geschaffen.“
  • „Die Arten Breitflügelfledermaus und Bartfledermaus sind zudem auf der Roten Liste für Bremen/Niedersachsen als „stark gefährdet.“

Die Gutachten aus den Bebauungsplan-Verfahren:

  1. Schalltechnisches Gutachten_2371.pdf
  2. Schalltechnisches Gutachten_2371 Anlagen.pdf
  3. Verkehrsgutachten_Oberneulander_Muehle_2371.pdf
  4. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag_2371.pdf
  5. Versickerung von Niederschlagswasser_2371.pdf
  6. Oberflaechenentwaesserungskonzept_(…)_2371.pdf
  7. Entwaesserungskonzept_Anlagen_2371.pdf
  8. Starkregenvorsorge_SKUMS Referat 33_2371.pdf
  9. Geologischer Dienst_2371.pdf
  10. Altlasten_SKUMS Referat 24_2371.pdf
  11. Kampfmittelraeumdienst_2371.pdf

Weitere Mängel können Sie individuell für Sich erkennen oder entwickeln.

Ihre Einwendung

Ihre Einwendung muss spätestens am 28. Februar 2022 der Baubehörde vorliegen. Dazu setzten Sie bitte ein Schreiben auf, in dem sie ausführen, gegen welche Punkte der geplanten Bebauung Sie Einwände haben.

Wichtig dabei ist aber, dass Sie Ihre Einwände schlüssig und nachvollziehbar begründen. Es reicht nicht aus, dass Sie nur allgemein erklären, dass Sie gegen die Bebauung sind. Stattdessen müssen Sie aufzeigen, warum Sie das Bauvorhaben mit geltenden Vorschriften nicht vereinbar sind oder warum die Pläne Sie ganz persönlich in Ihren Rechten beeinträchtigt.

Bitte füllen Sie den Vordruck gewissenhaft aus und schicken Sie diese direkt an die Bremer Baubehörde.

Wichtig: Umso mehr qualifizierte Einwendungen bei der Baubehörde eingehen, umso größer ist die Chance, dass diese die Bebauung einer weiteren Prüfung unterziehen muss.