Pro Mühlenfeld e.V.

Aktuelles

Wahnwitz

Do, 28.06.2018

Leserbrief im Weser-Kurier vom 28.6.2018

Auf der Einwohnerversammlung am 18. Juni wurde von der Vertreterin der Planungsbehörde gesagt: „Ja, es gibt einen Paradigmenwechsel.“ Dies bedeutet: Die Planungsbehörde hat die Mindestgrundstücksgrenze von 1000 Quadratmetern pro Wohnungseinheit verringert. Zukünftig soll es in Oberneuland auch Grundstücksmindestgrößen von zum Beispiel 500 Quadratmetern pro Einfamilienhaus geben. Dies würde bedeuten: Bei etwa sieben Hektar etwa 140 Einfamilienhäuser.
Auf dem Mühlenfeld werden jedoch geplant: circa 280 Wohneinheiten, das heißt, vier Wohneinheiten auf 1000 Quadratmetern. Und zwar durch einen Mix aus Einfamilien-, Doppel—, Reihenhäusem und Häuserblocks. Die Erschließung und verkehrliche Anbindung soll teilweise über den vier Meter breiten, privat finanzierten Mühlenweg erfolgen. Welch ein Wahnwitz!
Auf Basis welcher Rechtsnorm soll auf dem Mühlenfeld-Süd diese geballte Bebauungsdichte von 4:1 gegenüber benachbarten Gebieten geplant werden dürfen? Die Mühle und das Mühlenfeld werden erdrückt. Da es diese Rechtsnorm nicht gibt, wird es zur Rechtmäßigkeit dieses gegen den erklärten Bevölkerungswillen (siehe Bürgerbeteiligung beim Bebauungsplan 2371) sowie gegen die von der Zukunftswerkstatt umrissenen Bebauungsgmndsätze einer „Lex Mühlenfeld“ bedürfen: eines vom Senat ausgehenden politischen Beschlusses zur Vollbebauung des Mühlenfeldes.
Dieser ist das Gegenteil einer „geordneten städtebaulichen Entwicklung”, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Bauvorhaben wird anschließend dann als „Demonstrativ-Bauvorhaben“ verkauft. Der Wahlkampf hat begonnen.
RICHARD WREDE, BREMEN

zurück