Pro Mühlenfeld e.V.

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Keine Verbesserung

So, 23.09.2018

Leserbrief im Weser-Kurier vom 23.9.2018:

Die bevorstehende Novelle des bremischen Beirätegesetzes beinhaltet leider keine Verbesserung für die Beiratsarbeit bei der Beteiligung des Beirats an der Erstellung von Bebauungsplänen. In der Praxis erfolgt die Planungsphase von Bebauungsplänen oft in Iterationen - neue Entwürfe aufgrund geänderter Herangehensweisen. Die bestehende „Vieldeutigkeit“ der Paragrafen „Beteiligungsrechte“, „Bntscheidungs- und Zustimmungsrechte“ sowie „Herstellung von Einvernehmen“ lassen Iterationen nicht zu. Dies führt bei der Erstellung des Bebauungsplanes für das Mühlenfeld in Oberneuland dazu, dass der Beirat - nach eigener Aussage - fürchten muss, dass er bereits bei der ersten lteration aus dem Planungsprozess eliminiert wird, wenn er eine Stellungnahme zum Vorentwurf als Beschluss kundtut.
Bei der nächsten Novellierung ist eine Verbesserung in den diesen Paragrafen zu berücksichtigen. Bei der Erstellung des Bebauungsplanes 2371 (Mühlenfeld) liegt seitens des Bausenators eine Missachtung der Informationspflicht gemäß Beirätegesetzes vor. Der Beirat wurde - zur Durchsetzung der Ziele der Bauträger, die die Planung auch finanziert haben — wissentlich nicht informiert. Erst durch Information von Bürgern erfuhr er von der Diskrepanz offizieller städtischer Planungen aus 2017 - 70 Wohneinheiten - gegenüber den jetzigen Planungsansätzen - 240 Wohneineinheiten.
RICHARD WREDE, BREMEN

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